Vermessung Rumpf
Unsere Leistungen für NRW
Der Begriff Vermessungen (auch Geodäsie) meint die Erfassung tatsächlicher sowie rechtlicher Teile der Erdoberfläche. Zur erfolgreichen Durchführung dieses Vorhabens bedarf es bewährter messtechnischer Verfahren.
Das Ziel der Vermessung unterliegt meist einem konkreten Auftragszweck. Bei einem solchen handelt es sich unter anderem um die Messung von Gebäuden. Die Definition von Grenzen oder der Topografie einzelner Grundstücke stellen weitere Aufgabenstellungen eines Vermessungstechnikers dar.
Die von uns durchgeführten Vermessungen lassen sich in zwei verschiedene Kategorien einordnen. Zum einen führen wir hoheitliche Vermessungen für Grundstückseinteilungen, Grenzbescheinigungen oder Grenzherstellungen durch. Gebäude
einmessungen nach Fertigstellungen neuer Objekte zum Nachweis im Liegenschaftskataster sind ebenfalls Teil der
hoheitlichen Vermessungen.
Des Weiteren organisieren und realisieren wir Ingenieurvermessungen. Diese umfassen baubegleitende Vermessungen, die Planerstellung oder Planungsgrundlagen. Darüber hinaus betreuen wir Projekte. Ferner sind wir für private Bauherren:innen tätig, wenn die Beratung, Prüfung der Realisierbarkeit, Gutachten oder Architektenberatungen gewünscht werden.
Unser Unternehmen bietet außerdem die Möglichkeit zur Erstellung und Nutzung der Daten von höchstmodernen Aufnahmen durch Drohnen und Scanner.
Projektbetreuung
Für private Bauherren/innen
- Beratung zu Vorgaben der Bau-, Stadtplanungs- und Vermessungsämter bei Ihrem Bauvorhaben
- Prüfung der Machbarkeit von Bauentwürfen
- Gutachten
Hoheitliche Vermessung
- Grundstücksteilung
- Bildung neuer Eigentumsgrenzen aufgrund von Notarverträgen
- Übertragung von Bebauungsplänen in die Örtlichkeit
- Feststellung der Grenzen im Umlegungsverfahren
- Grenzvermessung (Herstellung von alten Grenzen)
- Ermittlungen der rechtmäßigen und geometrisch richtigen Lage von Grenzpunkten aus historischen Messergebnissen und Abmarkung
- Neuvermarkung verlorener Grenzzeichen
- Grenzbescheinigung/Grenzanzeige
- Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung von neuen Objekten zum Nachweis im Liegenschaftskataster.
- amtl. Lagepläne (§ 3, § 17, § 18 Bau Prüf VO)


Ingenieurvermessung
Als Ingenieurvermessung bezeichnet man alle nicht hoheitlichen Vermessungsaufgaben.
baubegleitende Vermessung:
- Absteckungen aller Art
- Skizzen zur Absteckung
- Sockelabnahme gem. § 83 Bau O NRW
- Höhenbescheinigung
Planerstellung:
- Lagepläne zum Bauantrag
- Lagepläne zum Vorbescheid
- Bestandspläne
- Geländeprofile
- Erstellung von digitalen Geländemodellen
- Erstellung von Massenberechnungen / Volumenberechnungen

Planungsgrundlagen:
- topographische Aufnahmen
- Erstellung von Planungsgrundlagen
- Baumaufmaß
- First- u. Traufhöhenbestimmung
- Fassadenaufmaß
- Kanalaufmaß
- Ermittlung von Planungsmaßen
- Planungs- u. Baurechtsauskünfte
- Beschaffung von Bebauungsplänen
- Planung von Erschließungsanlagen
moderne Messtechniken:
- Drohnenbefliegungen / UAV-Vermessungen
- Laserscanning
- Erzeugung von Punktwolken
- Rekonstruktion u. Modellierung von 3-D-Modellen


Kosten & Abrechnung
Welche Kosten für die Durchführung hoheitlicher Dienst-
leistungen im Vermessungswesen anfallen, ist gesetzlich
geregelt. Grundlage für deren Berechnung ist die
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und
die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-
Westfalen.
Alle öffentlich bestellten Vermessungsingenieure:innen
sind dazu verpflichtet, die besagten Tarifstellen für
die Gebührenerhebung anzuwenden. Alle weiteren Tätigkeiten
werden mit Bezug auf die Honorare für Architekten- und
Ingenieursleistungen vergütet.